Das Engagement im Katastrophenschutz

Schützenplatz

Der BKS — Bun­des­ver­band eigen­stän­di­ger Ret­tungs­dienste und Kata­stro­phen­schutz e. V. hat schon bei sei­ner Grün­dung die Mit­wir­kung im Kata­stro­phen­schutz in der Sat­zung ver­an­kert. In drei Bun­des­län­dern (Hes­sen, Nie­der­sach­sen und im Saar­land) sind Mit­glie­der des Bun­des­ver­ban­des eigen­stän­di­ger Ret­tungs­dienste e.V. als Kata­stro­phen­schutz­or­ga­ni­sa­tion aner­kannt. Unser Ziel ist, auch in den ande­ren Bun­des­län­dern die Aner­ken­nung durch­zu­set­zen. Lei­der haben bis heute die auf die Feu­er­wehr bzw. die Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen zuge­schnit­tene Struk­tu­ren immer wie­der bewirkt, daß der Kata­stro­phen­schutz durch pri­vate Ret­tungs­dienst­or­ga­ni­sa­tio­nen nicht flä­chen­de­ckend rea­li­siert wer­den konnte.

Es war bis­her nicht mög­lich, eigen­stän­dige Ein­hei­ten pri­va­ter Unter­neh­men ohne den Wider­stand von Behör­den oder Ver­bän­den im Kata­stro­phen­schutz zu eta­blie­ren. Den­noch haben pri­vate Unter­neh­men gezeigt, daß Sie in der Lage sind, bei der Bewäl­ti­gung von Groß­scha­den­s­er­eig­nisse oder Kata­stro­phen mitzuwirken.

Zahl­lose Bei­spiele zei­gen, daß pri­vate Unter­neh­men durch­aus wil­lens und in der Lage sind, sich am Kata­stro­phen­schutz aktiv zu beteiligen.

In Anbe­tracht der Tat­sa­che, daß sich die Pri­va­ten immer mehr auch mit peri­phe­ren Berei­chen des Ret­tungs­diens­tes befas­sen, will sich der BKS e.V. in das beste­hende Sys­tem im Kata­stro­phen­schutz ein­brin­gen. Der BKS e.V. ver­tritt die Auf­fas­sung, daß eine Aus­gren­zung der „Pri­va­ten“ aus der Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung erst recht in Not­la­gen nicht statt­fin­den darf, da Fach­per­so­nal und Aus­stat­tung vor­han­den sind, um in die­sen Fäl­len sinn­voll und effek­tiv hel­fen zu können.

Den ver­ant­wort­li­chen Stel­len haben und wer­den wir in kon­kre­ten Fäl­len unsere Bereit­schaft zur Mit­wir­kung im Kata­stro­phen­schutz mit­tei­len. Wir gehen davon aus, daß dem einen oder ande­ren noch die Pas­sage aus dem Grund­ge­setz geläu­fig ist, in der es heißt: “Eigen­tum ver­pflich­tet“. Wir sind gespannt, mit wel­chen Argu­men­ten den „Pri­va­ten“ in Zukunft noch das „Rosi­nen­pi­cken“ vor­ge­wor­fen wer­den kann.

Wir hof­fen auf Mit­wir­kung der für die Gefah­ren­ab­wehr Ver­ant­wort­li­chen bei der Schaf­fung eines Kon­zep­tes zur Inte­gra­tion pri­va­ter Katastrophenschutzeinheiten.

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