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18.07.2008
Aus Gerichten und Ministerien



Bundesverfassungsgericht
1 BVR 2959/07 vom 27. Juni 2008

Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht dem Antrag eines privaten Rettungsdienstunternehmens aus Sachsen entsprochen. Das Unternehmen wehrt sich gegen die Integration in den öffentlichen Rettungsdienst. Endgültig will das Verfassungsgericht innerhalb der nächsten sechs Monate entscheiden. Nach Ansicht der Richter muss die gesetzliche Verfahrensgestaltung sicherstellen, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den Anforderungen entspricht.

Oberlandesgericht Dresden
Wverg 3/08 vom 04. 07. 2008

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat zwei Streitfälle um die Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportdienstleistungen dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Gerichts trügen Rettungsdienstleistungen weder aus der Natur der Sache heraus hoheitlichen Charakter noch werde der Leistungserbringer durch die Übertragung der hier in Rede stehenden Aufgaben zum Beliehenen, dessen Tätigwerden dem Staat zuzurechnen sei. Er werde vielmehr nur als Verwaltungshelfer funktionell in die Sicherstellung der Notfallrettung eingebunden. Damit sei aber keine unmittelbare Teilhabe an der Ausübung der öffentlichen Gewalt verbunden, die nach EU-Recht und der dazu ergangenen gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung eine ausnahmsweise Freistellung vom Vergaberecht rechtfertigen könne. Damit seine die Leistungen europaweit auszuschreiben. Da es hierzu abweichende Entscheidungen anderer Gerichte gäbe, seien im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Fälle dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Erlass zur Abgrenzung Krankenfahrt/Krankentransport vom 07. Juli 2008

Das für den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerium weist mit seinem Erlass nochmals auf die gebotene Abgrenzung zwischen Krankenfahrt und Krankentransport hin. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Verfahren um eine Genehmigung im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes den zuständigen Behörden umfassende Prüfungs- und Kontrollpflichten aufgegeben, um zu verhindern, dass Krankentransporte mit Mietwagen ausgeführt werden. Bei der Überprüfung sollen die Fachbehörden für den Rettungsdienst beteiligt werden.





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